Solarenergie

Dienstag, 02.07.2024

Weniger Bürokratie dank Solarpaket I

Im Mai 2024 trat das Solarpaket I in Kraft, um den Ausbau von Photovoltaik (PV) erheblich zu beschleunigen. Dieses Paket soll zahlreiche Erleichterungen und Anreize für die Installation von PV-Anlagen bieten.

Ein neues Modell vereinfacht Mieter*innen und Eigentümer*innen in Wohn- oder Gewerbegebäuden, PV-Strom innerhalb des Gebäudes frei von bürokratischen Hürden zu teilen. Mieterstrom wird soll auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen gefördert werden, unter der Vorrausetzung, dass der Strom direkt verbraucht wird. Zudem wird die Installation von Balkon-PV-Anlagen vereinfacht, indem die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt und der Anschluss über eine Schuko-Steckdose möglich wird.

Auch Förderungen werden angehoben und die ausgeschriebenen Mengen für große PV-Anlagen werden erhöht. Die Direktvermarktungsvorgaben werden ebenfalls angepasst, indem Vorgaben gelockert werden. So können zusätzliche Kosten gesenkt werden. Für besondere Anlagen wird ein eigenes Untersegment in Ausschreibungen eingeführt.

Das Repowering von Dachanlagen wird vereinfacht, sodass effizientere Module leichter eingesetzt werden können. Speicher können künftig flexibler genutzt werden, sowohl für den Eigenverbrauch von PV-Strom als auch für den Handel mit Netzstrom. Die Vereinheitlichung von Technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiber und die Ausweitung der vereinfachten Netzanschlussverfahrens soll zusätzlichen Aufwand verringern.

Mehr Informationen rund um das Solarpaket finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

 

« Zurück