Statement des BDA

Sonntag, 14.02.2021

HOAI soll reformiert werden

Im Gegensatz zu Rechtsanwalt Frank Siegburg, der die Honorarordnung für Architekten (HOAI) in Zukunft auf den Friedhof der Deutschen Rechtsgeschichte sah (siehe News vom 19.1.2022), ist der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) ganz anderer Meinung. Dabei bezieht sich der Verband auf den Koalitionsvertrag, der in Kapitel IV, Bauen und Wohnen, auf Seite 93 besagt, dass die HOAI reformiert und die Leistungsbilder anpasst werden sollen. Ein Statement von Dr. Thomas Welter, Bundesgeschäftsführer des BDA.

„Die Bundesregierung ergreift mit dem Koalitionsvertrag eine Chance. Statt einer einfachen Novelle soll eine Reform der HOAI erfolgen und diese durch Aktualität, Praxisnähe und Akzeptanz für alle Beteiligten verbindlicher werden.

Der Koalitionsvertrag stellt große Anforderungen an das Planen und Bauen und diese Anforderungen müssen Berücksichtigung in einer reformierten HOAI finden. In Zukunft wird das Planen und Bauen vermehrt durch die Aspekte CO2-Reduktion und Ressourceneinsparung, Kreislaufwirtschaft und Lebenszyklusbetrachtung, Erhalt und Weiterentwicklung des Bestandes bei deutlich sinkendem Anteil des Neubaus sowie Digitalisierung des Planen und Bauens bestimmt. Das heißt, dass die Grundstruktur der HOAI wie Leistungsbilder, Leistungsphasen, Trennung in Grundleistungen und besondere Leistungen auf den Prüfstand gehören. 

Eine grundlegend reformierte HOAI hat das Potential, den Marktteilnehmern eine gute Orientierung zu bieten und die Transaktionskosten bei der Vertragsfindung deutlich zu senken. Statt einer weiteren Verrechtlichung des Planen und Bauens zuzusehen, setzt sich der BDA dafür ein, dass gute Rahmenbedingungen und Referenzwerke den Akteuren der Wertschöpfungskette Bau helfen, Unwägbarkeiten und Haftungsrisiken zu minimieren und sich auf Qualität in Architektur und Stadt zu konzentrieren.“

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