Positionspapier des BDA

Montag, 24.04.2023

Musterholzbau-Richtlinie bremst Holzbau

Dieses Jahr steht eine Fortschreibung der Musterholzbau-Richtlinie auf Grundlage neuester Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung an. Nach Ansicht des BDA sind die Potentiale der Bauweisen mit Holz im Rahmen der umzusetzenden Bauwende noch nicht vollständig realisiert. Um weitere Innovationen zu ermöglichen und die baupraktische Umsetzung zu befördern, veröffentlicht der BDA eine Stellungnahme.

Bereits mit der aktuell geltenden Fassung trat eine Standardisierung in Kraft, welche den bauordnungsrechtlichen Vorrang der Materialqualität gegenüber der Leistungsfähigkeit der Bauarten ausspiele.

Abweichungen seien nach der gültigen MHolzBauRL nur noch unter Berücksichtigung von allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG) oder vorhabenbezogener Bauartgenehmigung (vBG) möglich. Innovationen aus der forschenden Praxis würden damit durch lange Bauartgenehmigungszeiten erschwert.

Die Anwendung der aktuellen Richtlinie habe zur Folge, dass die CO2-Bilanz von Holzbauten konterkariert wird und sich dadurch deutlich verschlechtere. Darüber hinaus werde durch die Verwendung von Kompositstoffen, wie es die MHolzBauRL fordert, eine sortenreine Trennung der Baustoffe am Ende eines Gebäude-Lebenszyklus erschwert.

Auch die Holztafelbauweise, als bauphysikalisch optimierte, „ressourcenschonende Leichtbauweise“, müsse in der Gebäudeklasse 5 ermöglicht werden.

Ein Großteil der in Deutschland realisierten mehrgeschossigen Gebäude in Holzbauweise wären mit der vorliegenden MHolzBauRL nicht mehr genehmigungsfähig. Das nachhaltige Planen und Bauen mit nachwachsenden CO2-einlagernden Rohstoffen gerate in der aktuellen Fassung in Not. In vielen Bundesländern stelle die MHolzBauRL einen Rückschritt gegenüber den geltenden Bauordnungen dar.

Das eingeführte Schutzziel der Gebäudeerhaltung, d.h. Sachwertsicherung, der MHolzbauRL legt nahe, dass ein mineralisch erstelltes Gebäude nach einem Vollbrand weitergenutzt werden kann, es sei jedoch das Gegenteil der Fall. Um das Nachhaltigkeitspotenzial des Holzbaus komplett zu aktivieren, benötige es dringend eine Erweiterung des Schutzzieles Personenrettung um das Schutzziel Klimarettung.

Architektonische und baukulturell relevante Einschränkungen würden ohne Berücksichtigung bereits realisierter Praxisbeispiele ausgeschlossen, das Wissen aus den Bauvorhaben werde nicht berücksichtigt. Es bedürfe weniger einer Fortschreibung, als einer Neufassung der MHolzBauRL unter breiter Beteiligung praktizierender Architekt*innen, um zukunftsweisende Innovationen in eine breite baupraktische Anwendung überführen zu können, so der BDA.

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