Neue Tarifvereinbarung im Bauhauptgewerbe
Montag, 17.06.2024
Stabilität und Wertschätzung für die Branche
Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe, bestehend aus dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe, hat einer neuen Tarifregelung zugestimmt. Diese Einigung mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bringt lang ersehnte Planungssicherheit und umfasst eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung über drei Jahre ab dem 1. April 2024.
Ab Mai 2024 werden die Löhne im Westen um 1,2 % und im Osten um 2,2 % erhöht, ergänzt durch einen monatlichen Festbetrag von 230 Euro. Eine zweite Erhöhung folgt im April 2025 mit 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten. Im April 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 3,9 % im Westen, mit der Angleichung der Ostlöhne auf Westniveau.
Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls ab Mai 2024 auf 1.080 Euro für das erste Jahr, mit weiteren Erhöhungen in den folgenden Jahren. Eine stärkere Angleichung der technisch-kaufmännischen an die gewerblichen Ausbildungsvergütungen ist vorgesehen.
Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, betont die Wichtigkeit der erzielten Planungs- und Kalkulationssicherheit. Jutta Beeke, Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber, lobt die Vermeidung eines Arbeitskampfs und die Wertschätzung der Fachkräfte durch die vereinbarten Verbesserungen.
Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Fortschritt dar und sichert die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der Bauwirtschaft.