VDPM

Dienstag, 31.01.2023

Warnung vor Produkten außerhalb von Systemen

Im Markt und in werblichen Veröffentlichungen rund um Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) tauchen aktuell verschiedene Angebote für Komponenten oder Zubehörteile außerhalb von Systemen auf. Der VDPM warnt jedoch vor der Verwendung.

Der Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel (VDPM) warnt ausdrücklich vor der Nutzung solcher Solo-Angebote und deren Einbau in ein WDVS. Die Leistung kann dann als mangelhaft eingestuft werden, denn der Auftragnehmer hat objektiv eine vom Auftragsinhalt abweichende Herstellung vorgenommen. Dies führt seitens der Auftraggeber häufig zum Einbehalten der Forderungen bzw. zu Zahlungsverzögerungen, gegebenenfalls sogar zum Rückbau aufgrund des Einbaus eines nicht zugelassenen Systems.

Die WDVS-Systemhalter dokumentieren in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. in der allgemeinen Bauartgenehmigung, welche Komponenten in welchen Konfigurationen geprüft und zur Verwendung freigegeben sind. Abweichungen von dieser geprüften Konstellation durch Lieferung und Einsatz systemfremder Komponenten sind unzulässig. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat dies auf VDPM-Anfrage 2021 ganz klar festgestellt.

Ein WDVS ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bzw. allgemeine Bauartgenehmigung darf in Deutschland nicht verwendet werden; das gilt auch für WDVS mit ETA. Die Zertifizierung wird immer für das komplette System erteilt und damit für die dem System vom Systemhalter zugeordneten und als solche gekennzeichneten Komponenten. Werden Dämmplatten, Kleber oder Zubehörteile aus systemfremden Bezugsquellen eingesetzt, liegt ein Verstoß gegen geltendes Baurecht vor. Außerdem erlischt die Gewährleistung des Systemhalters und geht vollumfänglich auf die Verarbeiter*innen über.

« Zurück