Vogelschlag vermeiden

Freitag, 24.02.2023

Protest gegen Gesetzentwurf zu Glasflächen-Verbot

Das geplante neue Hessische Naturschutzgesetz (HeNatG) sieht in § 37 zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasflächen vor, unter anderem Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 m² zu verbieten. Verbände haben dagegen eine Stellungnahme formuliert.

Der Bundesverband Flachglas (BF) und der Verband Fenster + Fassade (VFF) haben zusammen mit fünf weiteren Verbänden in einer Stellungnahme verdeutlicht, dass dieser Entwurf weder sachdienlich noch praktikabel ist, und stattdessen schon erprobte Lösungen für vogelfreundliches Bauen mit Glas vorgestellt. Konkret heißt es darin: „Neben der Möglichkeit vorgebauter Strukturen und feststehender Sonnenschutzvorrichtungen bietet unsere Branche zahlreiche Lösungen zur Markierung von Gläsern mit verschiedenen Technologien an, wie Siebdruck, Lasermarkierung, Beschichtungen oder Verwendung von Folien-Zwischenlagen mit entsprechenden Markierungen. An transparenten, aber dennoch wirksamen Beschichtungen wird, wie erwähnt, gearbeitet.“

VFF und BF haben ihre hessischen Mitgliedsbetriebe gebeten, Landtagsabgeordnete aus ihrem Wahlkreis und nach Möglichkeit die Mitglieder des zuständigen Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in dieser Sache anzusprechen.

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