HOAI

Freitag, 10.09.2021

Kostenentwicklung der letzten zehn Jahre berücksichtigen

Leistungsbilder und Tafelwerte der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI sind seit 2013 unverändert und müssen dringend überarbeitet werden. Der VBI erwartet daher von der neuen Bundesregierung, dass sie den Novellierungsprozess Anfang 2022 rasch anstößt.

Wie VBI-Präsident Jörg Thiele betont, „braucht die HOAI als Gesamtkonstrukt eine Modernisierung. Die Kostenentwicklung der vergangenen zehn Jahre spiegelt sich derzeit an keiner Stelle wider.“ Außerdem habe sich zum Beispiel mit der zunehmenden Digitalisierung der Planung durch BIM vieles geändert, Investitionen in IT und Personal seien dringend erforderlich. „Das alles muss in die Novellierung einfließen“, so Thiele. „Aus unserer Sicht sind bei der Überarbeitung insbesondere die folgenden Ziele zu verfolgen:

  • Tafelwerte anheben,
  • Vorschriften vereinfachen,
  • Angemessenheit einfordern,
  • Bauen im Bestand eindeutig definieren,
  • Vergütung für nachhaltiges Bauen regeln,
  • Leistungsbilder an neue Methoden anpassen.“

Tafelwerte anheben

Die derzeitigen Honorartafelwerte sind stark veraltet und müssen deutlich, je nach Leistungsbild um bis zu 26,7 Prozent, angehoben werden. Dies ergab das im Auftrag des VBI erstellte Siemon-Gutachten 2021, für das die Berechnungsformel von 2013 weiterentwickelt und durch weitere Einflussfaktoren ergänzt wurde. Anschließend wurden Architektur- und Ingenieurbüros zu Rationalisierungseffekten, Mehr- und Minderaufwänden sowie Kostenentwicklungen der vergangenen acht Jahre befragt.

Vereinfachung der Vorschriften

Die Regelungen der HOAI kommen seit der Neufassung im Zuge des EuGH-Urteils grundsätzlich nur dann zur Anwendung, wenn die Parteien eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben. Um die Anwendung zu erleichtern, sollten die Vorschriften für Auftraggeber wie Auftragnehmer möglichst anwenderfreundlich sein. Der VBI setzt sich daher dafür ein, dass die Regelungen der HOAI eindeutig und transparent sind, um so Grundlage für eine einvernehmliche Honorarermittlung sein zu können.

Angemessenheit einfordern

Mit der Neufassung zur Umsetzung des EuGH-Urteils wurden die Mindest- und Höchstsätze aus der HOAI gestrichen und damit findet sich die Angemessenheit nur noch in der gesetzlichen Grundlage zur HOAI. Wir fordern, den Begriff der Angemessenheit aufzunehmen, um damit insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten die Position der Planer zu stärken. Gleichzeitig müssen im Vergaberecht Instrumente gefunden werden, die Unterkostenangebote obligatorisch ausschließen.

Definition Bauen im Bestand

Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, ist es insbesondere sinnvoll, die Regelungen für das Bauen im Bestand zu vereinfachen und zu überarbeiten, da dieser Bereich vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit deutlich mehr werden wird. Zukünftig sollte demnach nur noch zwischen Neubauten und Bauten im Bestand unterschieden werden. Immer dann, wenn der Planer an einem vorhandenen Objekt Planungs- und/oder Überwachungsleistungen erbringt, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Vergütungsregelungen für nachhaltiges Bauen

Die Bearbeitung nach den Grundsätzen des nachhaltigen und klimagerechten Planen und Bauens wie beispielsweise die Berechnung des CO2-Fußabdrucks im Lebenszyklus von Gebäuden, die Erstellung eines Nachhaltigkeitsnachweises, die Berücksichtigung von recyclingfähigen Baustoffen und Materialien, soll künftig grundsätzlich die Einordnung des Objektes in eine höhere Honorarzone zur Folge haben.

Neue Methoden und deren Auswirkungen auf die HOAI

Es kommen verstärkt neue Methoden zur Anwendung. Die HOAI ist zwar methodenunabhängig, aber die Auswirkungen der Anwendungen haben weitreichende finanzielle Auswirkungen. Zu nennen sind hier BIM, Lean Construction oder Lean Design. Hierbei ist auch die Frage zu beantworten, wie die Leistungsbilder ggf. angepasst werden müssen.

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